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Hilfsfriststatistik

Eine wichtige Kennzahl zur Planung des Rettungsdienstes ist die so genannte Hilfsfrist. Damit ist die Zeit vom Einsatzannahmeende der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle bis zum Eintreffen der Hilfe am Notfallort an Straßen gemeint.

Hilfsfristen bis August 2023

Bis August 2023 hat der Rettungsdienstplan Baden-Württemberg eine Hilfsfrist für die Notfallrettung und eine Hilfsfrist für Notärzte vorgesehen.

Die Hilfsfrist für die Notfallrettung sollte möglichst nicht mehr als zehn, höchstens 15 Minuten betragen. Diese Vorgabe sollte in 95 % der Einsätze eingehalten werden.

Die Hilfsfrist für Notärzte sollte höchstens 15 Minuten betragen. Auch diese Vorgabe sollte in 95 % der Einsätze eingehalten werden.

In den zurückliegenden fünf Jahren haben sich im Rettungsdienstbereich Göppingen folgende Erfüllungsquoten für die Hilfsfristen ergeben:

Hilfsfrist 2019 2020 2021 2022 2023
Notfallrettung 96,60 95,51 95,59 96,14 97,18
Notarzt 94,62 94,34 93,66 93,35 93,51

Hilfsfrist seit September 2023

Die gesetzliche Hilfsfrist ist im Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg in § 3 Absatz 2 geregelt. 

Grundlage für die Ermittlung der Hilfsfrist ist seit dem 23. November 2023 die Handlungsanweisungen für die Berechnung der Hilfsfrist des Innenministeriums Baden-Württemberg, wonach die  Hilfsfristberechnung der zehnminütigen Hilfsfrist unabhängig von der Sondersignalverwendung

• für alle Primäreinsätze eines arztbesetzten Rettungsmittels in der bodengebundenen Notfallrettung und

• für alle Primäreinsätze eines RTW in der Notfallrettung zu erfassen sind.

Die Hilfsfristermittlung entsprechend den Handlungsanweisungen für die Berechnung der Hilfsfrist des Innenministeriums Baden-Württemberg für das Jahr 2023 ergibt für die Notfallrettung einen Erreichungsgrad von 68,40% und für den Notarzt einen Erreichungsgrad von 64,33%.“