Sie sind hier:

Trägerschaft

Im Rettungsdienstgesetz ist auch die Trägerschaft des Rettungsdienstes geregelt. Das Innenministerium schließt auf Landesebene Rahmenverträge mit den gesetzlichen Leistungserbringern (Hilfsorganisationen) sowie bei Bedarf mit anderen Stellen über die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes, soweit diese hierzu bereit und in der Lage sind. Bei Bedarf können die gesetzlichen Leistungsträger auf Bereichsebene Kooperationsvereinbarungen mit anderen Leistungserbringern schließen.